Wasserrecht
Herstellen und Umgestalten von Gewässern
Für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers ist ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Hierbei handelt es sich um folgende Vorhaben:
- Anlageseen, Teiche und Fischteiche
- Gewässerverlegung / Gewässerverdolung
- Gewässerausbau / Renaturierungsmaßnahmen
- Hochwasserschutzmaßnahmen
Der Antrag auf Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens ist bei der unteren Wasserrechtsbehörde, Landratsamt Freudenstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz - in dreifacher Ausfertigung (bei öffentlichen Vorhabensträger, 2-fach) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.