Wasserrecht
Oberirdische Gewässer / Grundwasser
Für Gewässerbenutzungen und Anlagen an einem Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Bewilligung erforderlich.
Hierbei handelt es sich um folgende Vorhaben:
- Entnahme von Grund- und Oberlächenwasser für Trink- und Brauchwasserzwecke
- Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Wasserkraftanlagen
- Brücken
- Stege
- Leitungen
- Gewässerkreuzungen
- Uferbauten
Der Antrag auf Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens ist bei der unteren Wasserrechtsbehörde, Landratsamt Freudenstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz - in dreifacher Ausfertigung (bei öffentlichen Vorhabensträger, 2-fach) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist als Lenkungsabgabe ausgestaltet. Ihr Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen, die Leistungsfähigkeit der Kläranlagen zu verbessern und abwasserarme oder abwasserlose Produktionsverfahren verstärkt einzuführen. Die Abwasserabgabe trägt zu einer Reduzierung der Schadstoffeinleitungen in Gewässer bei (Lenkungsfunktion) und regt zu
Investitionen im Abwasserbereich an (Anreizfunktion).
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wasserentnahmeentgelt
Ein Wasserentnahmeentgelt müssen diejenigen zahlen, die Grundwasser oder Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ab einer bestimmten Menge pro Jahr entnehmen.
Die Formulare für die Erklärungen zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg