Sammlungen von Abfällen
Gewerblich oder gemeinnützig
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Abfällen sind mindestens 3 Monate vor der Sammlung beim Landratsamt Freudenstadt anzuzeigen.
Gesammelt werden dürfen ausschließlich nicht gefährliche Abfälle wie Altpapier, Altmetall, Altkleider, etc.
Elektroaltgeräte wie z.B. Handy, Radio, Fön, Disc-/Walkman, elektrische Rasierer, TV-Geräte, Bildschirme, Computer, etc., gelten wegen der darin enthaltenen Schwermetalle als gefährlicher Abfall und können daher nicht gesammelt werden.
Die Anzeige für eine gewerbliche Sammlung muss folgende Angaben enthalten:
- Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
- Sammlungsart
- Ausmaß der Sammlung
- Dauer der Sammlung, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer
- Art der Abfälle
- zu erwartende Menge der Abfälle
- Verbleib der Abfälle
- Verwertungswege der gesammelten Abfälle einschließlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten für die gesammelten Abfälle
- Darlegung, wie die ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird
Die Anzeige für eine gemeinnützige Sammlung muss folgende Angaben enthalten:
- Größe und Organisation des Trägers der Sammlung (z.B. Verein, Feuerwehr) ggf. des Dritten (z.B. gewerblicher Betrieb), wenn dieser mit der Durchführung der Sammlung beauftragt ist,
- Art und Ausmaß sowie
- Dauer der Sammlung
- Die Vorlage weiterer Unterlagen, wie bei gewerblichen Sammlungen vorgesehen, kann von der Behörde verlangt werden.