Oberflächengewässer
Allgemeines
Hier sind wir die technische Fachbehörde für alle Fragen rund um oberirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Teiche).
Wir beraten und beurteilen bei Wasserkraftanlagen, Bauten an Gewässern, Renaturierung von Gewässern, Einleiten, Aufstauen, Absenken und Entnahme von Wasser.
Schon die kleinen Quellbäche und Rinnsale, bis zu unseren größeren Flüssen wie Kinzig, Wolf, Murg, Glatt und Neckar, sind unsere Gewässer vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgesetzt. Durch Stoffeinträge, Wasserkraftanlagen und Gewässerverbauungen sind sie stark beeinträchtigt und teilweise in einem naturfernen Zustand.
Es liegt im Interesse und der Lebensqualität aller Bürger
- natürliche Gewässer zu erhalten
- beeinflusste Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zu entwickeln
- und naturferne Gewässer in einen potential guten Zustand umzugestalten
Für die Ordnung des Wasserhaushalts, die Bewirtschaftung, Benutzung und Einteilung der Gewässer bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg die gesetzlichen Vorgaben.