Asbest
Sicher entsorgen
Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können dadurch lebensbedrohliche Krankheiten, wie z.B. Brustfell- oder Bauchfellkrebs, ausgelöst werden. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Verwendung von Asbest seit 1991 verboten.
Beim Umgang mit in unserer Umwelt verarbeiteten/verbauten Asbestprodukten, wie z.B. Wellasbestplatten, Hausverkleidungen, Blumenkästen, müssen deshalb besondere Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Eine Weiterverwendung oder eine Lagerung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage ist unzulässig.