Landrat Dr. Klaus Michael Rückert ruft zur Wahl auf

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europawahl und die Kommunalwahlen statt. Landrat Dr. Klaus Michael Rückert weist darauf hin, dass diese Wahlen die Möglichkeit bieten, auf die eigenen Lebensbereiche in den Kommunen, aber auch auf die Politik der Europäischen Union unmittelbar Einfluss zu nehmen. „Unsere Demokratie lebt auf alle Ebenen vom Mitmachen! Stärken und gestalten Sie vor Ort unsere lebendige Demokratie und bestimmen Sie mit, wie es in Europa, im Landkreis Freudenstadt und in seinen Gemeinden weitergeht“, ruft Landrat Dr. Klaus Michael Rückert alle Bürgerinnen und Bürger auf.

Am Wahlsonntag ist für alle Wahlen nur ein Gang zum Wahllokal nötig, oder es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Landrat Rückert bestärkt alle Wählerinnen und Wähler: „Gehen Sie am 9. Juni 2024 zur Wahl! Nutzen Sie die Briefwahlmöglichkeit!

Stärken Sie unsere Demokratie durch Ihre Stimmabgabe!“

Hintergrundinformationen:

Europawahl

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedsstaaten gewählte Organ der Europäischen Union. Wahlberechtigt sind alle mindestens 16 Jahre alten Deutschen, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch die im Ausland lebenden Deutschen, die in den zurückliegenden 25 Jahren nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind wahlberechtigt, sofern sie sich im Wählerverzeichnis eintragen ließen.

Außerdem können die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Wahl teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Voraussetzung für die Teilnahme in Deutschland ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der zuständigen örtlichen Gemeinde.

Jeder Wähler hat bei der Europawahl eine Stimme, zur Wahl stehen 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 von insgesamt 720 Sitzen im Europäischen Parlament in Straßburg. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Die Europäische Union und auch das Europäische Parlament haben in den vergangenen Jahren immer mehr Kompetenzen erhalten, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger auch im Landkreis Freudenstadt prägen. Umso bedeutungsvoller ist es für jeden Wahlberechtigten, durch eine persönliche Stimmabgabe die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes mitzubestimmen.

Kommunalwahlen:

In den Kommunalwahlen statt werden die Zusammensetzung der Kreistage, der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte auf die Dauer von fünf Jahren neu bestimmt.

Nach einer rückläufigen Wahlbeteiligung in den letzten Jahren, die bei der Wahl 2014 mit 49,23 % ihren niedrigsten Stand seit 1975 erreicht hat, stieg die Wahlbeteiligung bei den letzten Kommunalwahlen im Jahr 2019 deutlich an und erreichte mit 58,6 % die höchste Quote seit 1994.

Bei der letzten Kreistagswahl im Jahr 2019 betrugen die ordentlichen Sitze im Kreistag 36. Im Jahr 2024 hat sich die Zahl der ordentlichen Sitze aufgrund der zum 30. September 2022 maßgebenden Einwohnerzahl des Landkreises von 120.946 Einwohner auf 38 Sitze erhöht. Um diese Sitze bewerben sich insgesamt 322 Kandidaten, darunter 116 Bewerberinnen und 206 Bewerber von 7 Parteien und Wählervereinigungen. Der Landkreis Freudenstadt ist für die Wahl des Kreistages in fünf Wahlkreise aufgeteilt um die regionalen Besonderheiten innerhalb des Landkreises angemessen zu berücksichtigen. Alle 35 Wahlvorschläge der sieben Parteien und Wählervereinigungen wurden vom Kreiswahlausschuss mit allen Bewerbern zugelassen. Die im Kreistag bisher vertretenen Parteien und Wählervereinigungen, CDU, Freie Wählervereinigung, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, „Frauen in den Kreistag“ und AfD haben in allen fünf Wahlkreisen Wahlvorschläge eingereicht.

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