Forstliche Förderung: Antragstellung zur Wiederbewaldung möglich
Zum Ende des Jahres 2023 ist die alte Förderperiode und die damit verbundene Finanzierung der Forstwirtschaftlichen Fördermaßnahmen ausgelaufen. Aufgrund der weiter andauernden Verzögerungen bei der Mittelfreigabe aus dem Bundeshaushalt hat die Landesregierung in dieser Woche zunächst die Finanzmittel für die Fördertatbestände zur Wiederbewaldung freigegeben. Damit können ab sofort Fördermittel für die anstehende Frühjahrspflanzung beantragt werden. „Wir freuen uns, dass zumindest für die anstehende Pflanzsaison dringend benötigte finanzielle Mittel zur Unterstützung der Waldbesitzenden bereitgestellt wurden“, so Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes Freudenstadt.
„Die Fördervoraussetzungen für die Wiederbewaldung sind im Wesentlichen gleich geblieben“ schildert Lena Rentschler, Ansprechpartnerin am Kreisforstamt für das Sachgebiet der forstlichen Förderung mit Sitz an der Außenstelle Horb. Informationen zu den Änderungen finden die Waldbesitzer auf der Homepage des Kreisforstamtes.
„Wichtig ist, dass die Anträge vor der Pflanzung gestellt und bewilligt werden“ weist Lena Rentschler hin und bittet interessierte Waldbesitzende, Kontakt mit den örtlich zuständigen Revierleitungen aufzunehmen. „Diese kann Sie individuell bezüglich der Baumartenwahl in ihrem Wald beraten. Die richtige Baumartenwahl ist für die Stabilität der zukünftigen Wälder wichtig, aber auch für die Förderung, da selbstverständlich nur standortgerechte Baumarten gefördert werden können. Deswegen empfiehlt es sich auch dann, wenn die Kultur in Eigenregie bepflanzt werden soll, die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs zu nutzen“ so Rentschler. „Das Schöne daran“ ergänzt Susanne Kaulfuß „ist, dass die Beratung der Waldbesitzer durch die Revierleiterinnen und Revierleiter kostenfrei erfolgt. Auch das ist ein Beitrag der Landesforstverwaltung um unsere die Wälder gemeinsam fit für den Klimawandel zu machen.“
Alle weiteren Förderungen, die anteilig über den Bund finanziert werden, sind derzeit noch nicht freigegeben. Dazu zählen beispielsweise die Förderung für die Schadholzaufarbeitung und das Borkenkäfer-Monitoring. Ob diese Fördertatbestände im Laufe des Jahres 2024 überhaupt angeboten werden können, ist noch ungewiss. Informationen hierzu gibt das Kreisforstamt bekannt, sobald diese vorliegen.
Auf der Internetseite des Kreisforstamtes www.kreis-fds.de/wald sind weiterführende Informationen zur forstlichen Förderung sowie die Kontaktdaten zu den örtlich zuständigen Revierleitungen abrufbar.