Änderungen der Müllgebührenveranlagung zum Jahreswechsel beantragen
Der Jahreswechsel steht bevor und der Abfallwirtschaftsbetrieb trifft bereits die Vorkehrungen für den Versand der Jahresgebührenbescheide 2024.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Änderung der Behältergröße oder andere Änderungen zur Müllgebührenveranlagung (z. B. Namensänderung, Änderung der Adresse oder der Bankdaten) zum Jahreswechsel beantragen möchten, müssen bis spätestens 30. November 2023 schriftlich einen Änderungsantrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb stellen. Nur so kann eine Bearbeitung zum 1. Januar des neuen Jahres sichergestellt werden. Anträge die später eingehen, können erst nach dem Versand der Bescheide, Anfang Februar 2024, berücksichtigt und bearbeitet werden.
Antragsformulare sind bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie beim Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich. Auch im Service-Bereich der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-fds.de) können Antragsformulare heruntergeladen werden.
Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail an service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.