Straßenschlussvermessung

Neu- oder Ausbau von Straßen

Eine Straße, Autobahn oder Eisenbahnline wurde neu gebaut oder ausgebaut?
Vermessung langgestreckter Anlagen ist die Schlussvermessung von Straßen, Wegen, Gewässern, Bahnen und Dämmen nach deren Neubau, Verlegung oder Verbreiterung einschließlich der Abmarkung der neuen Grenzen.
Vermessungsgebühren werden nach der aktuell gültigen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen erhoben.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Kontakt

Vermessungsamt
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5301
Fax 07441 920 5399

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