Umlegung nach Baugesetzbuch

Was geschieht bei einer Umlegung?

Bei einer Umlegung werden aus bisher meist landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete neue Bauplätze gebildet. Ackerflächen oder Wiesen werden in Bauplätze nach den Vorgaben des Bebauungsplanes erschlossen und neu gestaltet.

Vorher
Bebauungsplan
Nachher

Die Grundstückseinteilungen werden unter Berücksichtigung der Festsetzungen eines Bebauungsplanes vorgenommen.
 
Wir beraten Sie gerne, welches der Verfahren  

  • amtliche Umlegung
  • freiwillige Umlegung
  • vereinfachte Umlegung
  • Bauplatzaufteilung

für Sie im Einzelfall am besten geeignet ist. 
Gerne führen wir für Sie die amtliche Umlegung nach §§ 45 - 79 BauGB durch.

Zum Leistungsumfang gehören:

  • Aufstellen des Bestandsverzeichnisses
  • Bestimmung der Umfangsgrenze
  • Berechnung und Flächenermittlung der neuen Grundstücke
  • Zuteilungsentwürfe
  • Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten
  • Aufstellung des Umlegungsplanes
  • Markierung der Straßenbruchpunkte für den Ausbau
  • Erstmaliges Vorzeigen der neuen Bauplätze
  • Abmarkung aller Grundstücksgrenzen im Umlegungsgebiet

Weiterhin beraten wir Sie als Sachverständiger oder als Mitglied im Umlegungsausschuss. Gerne sind wir auch bereit, die Aufgaben der Umlegungsstelle zu übernehmen. Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Informationen zur Umlegung (485 KiB)

Kontakt

Vermessungsamt
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5301
Fax 07441 920 5399

Ansprechpartner

Julian Gillich

Stellvertretende Amtsleitung | Leitender Fachbeamter Vermessung

Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5300
Fax 07441 920 995300