Verschmelzung von Flurstücken

Grundstücksvereinigung

Verschmelzung ist die katastertechnische Zusammenfassung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Eine Verschmelzung ist nur möglich, wenn die Flurstücke in derselben Gemarkung liegen und unmittelbar aneinandergrenzen. Durch Verschmelzung wird die Zahl der Flurstücke insgesamt verringert und somit das Liegenschaftskataster vereinfacht. Die Belange der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten dürfen einer Verschmelzung nicht entgegenstehen. Bei der Verschmelzung ist die Flurstücksnummer eines der Flurstücke beizubehalten. Das Verschmelzen von Flurstücken ist gebührenfrei.

Wenn Sie eine Verschmelzung beantragen möchten oder Fragen zur Verschmelzung haben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Kontakt

Vermessungsamt
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5301
Fax 07441 920 5399

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