Durchführung von Liegenschaftsvermessungen

Unter Liegenschaftsvermessungen versteht man Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.
 
Katastervermessungen sind Vermessungen zur Dokumentation von Veränderungen an Flurstücksgrenzen, Nutzungen und dem Gebäudebestand. Sie dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
 
Bei Grenzfeststellungen werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters zentimetergenau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzzeichen werden wiederhergestellt und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft.

Für die Liegenschaftsvermessungen stehen dem Vermessungsamt moderne Tachymeter und Satellitenmessgeräte zur Verfügung. Das Verfahren der Liegenschaftsvermessung wird durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
 

Kontakt

Vermessungsamt
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5301
Fax 07441 920 5399

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